Gastroberufe
Quick Notes
Quick Notes
Ausbildung
2 oder 3 Jahre
Duales
System
Einzeltages-
unterricht
3 verschiedene
Ausbildungsberufe
Quick Notes
Ausbildung
2 oder 3 Jahre
Einzeltages-
unterricht
Duales
System
3 verschiedene
Ausbildungsberufe
Der Abschluss
Der Abschluss
Nach dem ersten Ausbildungsjahr am Campus Grafenau werden die letzten beiden Ausbildungsjahre an einer anderen berufsspezifischen Berufsschule unterrichtet. Du beendest deine Ausbildung also an einer anderen Schule, die für das Berufsfeld spezialisiert ist.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
In den Gastroberufen benötigst du folgende Eigenschaften:
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Höflichkeit und Respekt im Umgang miteinander
- Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil
- Rasches Auffassungsvermögen
- Organisations- und Verkaufstalent
- Gutes Erscheinungsbild
Ausbildung
Ausbildung
Die duale Ausbildung erfolgt in Form von Einzeltagesunterricht und teilt sich in drei
unterschiedliche Ausbildungsberufe auf:
- Fachkraft für Gastronomie – 2 Jahre Ausbildung
- Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie – 3 Jahre Ausbildung
- Fachmann/-frau für Systemgastronomie – 3 Jahre Ausbildung
Inhalte
Inhalte
Fachkraft für Gastronomie
Bei diesem Ausbildungsberuf gibt es zwei Schwerpunkte. Du kannst dich zwischen Restaurantservice oder Systemgastronomie entschieden. Der jeweilige Schwerpunkt nimmt vier Monate der Ausbildungszeit ein. Die Fachkräfte sind Allrounder insbesondere im Verkauf und der Gästebetreuung.
Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Durch zusätzliche Inhalte in der Gastkommunikation und der Verkaufsförderung werden die „ReVa’s“ zu besseren Verkäufern:
- Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts
- Service von Getränken und Speisen
- Ausbau der Produktkompetenz für Speisen und Getränken
- Erstellung von Angeboten und Rechnungen
- Mögliche Zusatzqualifikation „Bar und Wein“
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Bei den Fachleuten für Systemgastronomie wird die bewährte Kombination aus fachpraktisch-gastronomischer
Kompetenz und kaufmännischem Know-how fortgeführt und ausgebaut:
- Fokus auf den Aufgaben im Betrieb vor Ort, z.B. in Personalwirtschaft und Marketing
- Einhaltung der Standards in der Produktion und Service
Zukunft
Zukunft
Fachkraft für Gastronomie
Ausgelernte Gastronomiefachkräfte können nach ihrer Ausbildung zum Fachmann*-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum Fachmann*-frau für Systemgastronomie die nächste Stufe erreichen. Das Absolvieren des entsprechenden Schwerpunktes im Vorfeld ist nicht zwingend. Bei Vereinbarung zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb können die vollen 24 Monate angerechnet werden, aber dies ist nicht verpflichtend.
Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder für Systemgastronomie
Nach deiner Ausbildung hast du ideale Voraussetzungen für verschiedene Tätigkeiten im Restaurant und an der Bar. Du kannst aufsteigen zum/zur Commis de Rang, Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin, Restaurantdirektor/Restaurantdirektorin oder Wirtschaftsdirektor/Wirtschaftsdirektorin.
Fortbildungsmöglichkeiten:
Meisterkurs · Hotelfachschule (staatl. geprüfter Hotelbetriebswirt) · Fachwirt im Gastgewerbe · Berufsoberschule und Bachelorstudium · Fachseminare · Auslandsaufenthalte
FAQs
FAQs
Wie ist das Verhältnis zwischen den zweijährigen und dreijährigen Berufen?
Nach ihrer Ausbildung in der Gastronomie haben Fachkräfte die Möglichkeit, sich durch eine Weiterbildung zum Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum Fachmann/-frau für Systemgastronomie weiterzuentwickeln. Eine ideale Vorbereitung hierfür ist der vorherige Abschluss des entsprechenden Schwerpunkts, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist. Bei Absprache zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb können die vollen 24 Monate angerechnet werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Falls Absolvent*innen der „Re-Va“- oder System-Ausbildung ihre Abschlussprüfung nicht bestehen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Abschluss als Fachkraft für Gastronomie im jeweiligen Schwerpunkt zu erhalten (sogenannte Rückfalloption).
Was sind die wesentlichen Änderungen?
Der überarbeitete zweijährige Ausbildungsberuf „Fachkraft für Gastronomie“ (ehemals Fachkraft im Gastgewerbe) wird künftig verstärkt auf die Bewirtung ausgerichtet und umfasst die Schwerpunkte „Restaurantservice“ und „Systemgastronomie“. Die bisherigen Restaurantfachleute werden zu Fachleuten für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (ReVas) und agieren als Spezialisten für Veranstaltungen. Die Ausbildungsinhalte zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen werden erweitert, ebenso wie die Produktkompetenz für Speisen und Getränke sowie die Gästekommunikation. Bei den Fachleuten für Systemgastronomie werden die Kompetenzen in den Bereichen Personalwirtschaft, Systemorganisation und Systemmanagement ausgebaut.
Was ändert sich bezüglich des Berufsschulunterrichts?
Die Lehrpläne der sieben Ausbildungsberufe erlauben es den Berufsschulen grundsätzlich, im ersten Ausbildungsjahr eine gemeinsame Schulung anzubieten – ein Anliegen, das von den Kultusministerien der Bundesländer betont wurde. Im zweiten Ausbildungsjahr ist aufgrund der vergleichbaren oder identischen Ausbildungsinhalte eine Gruppenschulung möglich, die sich auf die Bereiche Gastronomie, Hotel und Küche erstreckt.
Was ändert sich bei den Prüfungen?
Die Prüfungsstruktur für die beiden zweijährigen Ausbildungsberufe, Fachkraft für Gastronomie und Fachkraft Küche, bleibt unverändert, sodass weiterhin sowohl eine Zwischenprüfung als auch eine Abschlussprüfung abgelegt werden müssen.
Bei den fünf dreijährigen Ausbildungsberufen wird mit der Neuordnung die gestreckte Abschlussprüfung (GAP) eingeführt. Das bedeutet, dass die Zwischenprüfung entfällt, und im vierten Ausbildungshalbjahr absolvieren die Auszubildenden den ersten Teil der Abschlussprüfung (GAP Teil 1). Dieser erste Teil der GAP hat einen Anteil von 25 % an der Gesamtnote. Den Rest der Abschlussprüfung (GAP Teil 2) absolvieren die Auszubildenden am Ende ihrer Berufsausbildung.