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Küchenberufe
Quick Notes
Quick Notes
Ausbildung
3 Jahre
Duales
System
Einzeltages-
unterricht
2 verschiedene
Ausbildungsberufe
Quick Notes
Ausbildung
3 Jahre
Einzeltages-
unterricht
Duales
System
2 verschiedene
Ausbildungsberufe
Der Abschluss
Der Abschluss
Nach dem ersten Ausbildungsjahr am Campus Grafenau werden die letzten beiden Ausbildungsjahre an einer anderen berufsspezifischen Berufsschule unterrichtet. Du beendest deine Ausbildung also an einer anderen Schule, die für das Berufsfeld spezialisiert ist.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
In den Küchenberufen benötigst du außerdem folgende Eigenschaften:
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Handwerkliches Geschick und Kreativität
- Gute körperliche Verfassung
- Schnelle Auffassungsgabe
- Kalkulatorische Fähigkeiten
Ausbildung
Ausbildung
Die duale Ausbildung erfolgt in Form von Einzeltagesunterricht und teilt sich in zwei unterschiedliche Ausbildungsberufe auf:
- Fachkraft Küche – 2 Jahre Ausbildung
- Koch/Köchin – 3 Jahre Ausbildung
Inhalte
Inhalte
Fachkraft Küche
Die Ausbildung als Fachkraft Küche richtet sich speziell an die Arbeit in der Küche:
- Unterstützung der Köche*Köchinnen bei der Zubereitung der Speisen und Gerichten
- Zubereitung einfacher Speisen und Gerichten
- Ausrichtung an die praktischen Tätigkeiten
Koch/Köchin
Als Koch/Köchin bist du für sämtliche Aufgaben in und außerhalb der Küche zuständig:
- Herstellen und Zubereiten von Nahrungsmitteln
- Einsatz professioneller Küchentechnik und moderner Arbeitsgeräte
- Berücksichtigung der ernährungs-physiologischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkte
- Beachtung der Hygienevorschriften
- Präsentation der Produkte beim Gast mit umfangreicher Beratung
- Mögliche Zusatzqualifikation „vegetarische und vegane Küche“
Zukunft
Zukunft
Fachkraft Küche
Ausgelernte Fachkräfte Küche können anschließend mit der Ausbildung zum Koch die nächste Stufe erreichen. Wenn es zwischen ihnen und dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden – das ist aber kein Muss.
Koch/Köchin
Die Einsatzmöglichkeiten eines Koches sind vielseitig, sei es in der Küche eines Restaurants, Hotels oder Kurbetriebes, einer Kantine oder gar eines Kreuzfahrtschiffes. Durch ihre Ausbildung erhalten Köche ideale Voraussetzungen für die selbstständige Führung eines gastgewerblichen Betriebes.
Fortbildungsmöglichkeiten:
Meisterkurs · Hotelfachschule (staatl. geprüfter Gastronom oder Betriebswirt) · Fachwirt im Gastgewerbe · Berufsoberschule und Bachelorstudium · Fachseminare · Auslandsaufenthalte
FAQs
FAQs
Wie ist das Verhältnis zwischen den zweijährigen und dreijährigen Berufen?
Ausgebildete Küchenfachkräfte können nach Abschluss ihrer Ausbildung zum Koch oder Köchin auf die nächste Stufe aufsteigen. Wenn es vereinbart wird, können dabei die vollen 24 Monate angerechnet werden, aber dies ist nicht zwingend erforderlich. Koch-Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht bestehen, haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, den Abschluss als Fachkraft Küche zu erhalten (sogenannte Rückfalloption).
Was sind die wesentlichen Änderungen?
Im Küchenbereich wird der neue zweijährige Ausbildungsberuf „Fachkraft Küche“ eingeführt. Dieser richtet sich sowohl an Jugendliche mit praktischen Fähigkeiten oder sprachlichen Defiziten als auch an Betriebe mit eingeschränktem Speisenangebot. Die Ausbildung zum*zur Koch/Köchin wird insbesondere um vertiefte Inhalte zur Warenbeschaffung, Kalkulation und Kostenkontrolle erweitert.
Was ändert sich bezüglich des Berufsschulunterrichts?
Die Lehrpläne der sieben Ausbildungsberufe erlauben es den Berufsschulen grundsätzlich, im ersten Ausbildungsjahr eine gemeinsame Schulung anzubieten – ein Anliegen, das von den Kultusministerien der Bundesländer betont wurde. Im zweiten Ausbildungsjahr ist aufgrund der vergleichbaren oder identischen Ausbildungsinhalte eine Gruppenschulung möglich, die sich auf die Bereiche Gastronomie, Hotel und Küche erstreckt.
Was ändert sich bei den Prüfungen?
Die Prüfungsstruktur für die beiden zweijährigen Ausbildungsberufe, Fachkraft für Gastronomie und Fachkraft Küche, bleibt unverändert, sodass weiterhin sowohl eine Zwischenprüfung als auch eine Abschlussprüfung abgelegt werden müssen.
Bei den fünf dreijährigen Ausbildungsberufen wird mit der Neuordnung die gestreckte Abschlussprüfung (GAP) eingeführt. Das bedeutet, dass die Zwischenprüfung entfällt, und im vierten Ausbildungshalbjahr absolvieren die Auszubildenden den ersten Teil der Abschlussprüfung (GAP Teil 1). Dieser erste Teil der GAP hat einen Anteil von 25 % an der Gesamtnote. Den Rest der Abschlussprüfung (GAP Teil 2) absolvieren die Auszubildenden am Ende ihrer Berufsausbildung.